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   LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05   

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https://dejure.org/2006,30125
LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05 (https://dejure.org/2006,30125)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21.04.2006 - 7 O 208/05 (https://dejure.org/2006,30125)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21. April 2006 - 7 O 208/05 (https://dejure.org/2006,30125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Herauszugebender Verletzergewinn bei Produktion patentverletzender Ware: Abzugsfähigkeit von Kosten für Anschaffung und Inbetriebnahme der Produktionsmaschine; Einwand möglicher Herstellung schutzrechtsfreier Ware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von Verletzergewinn bei einer Produktion von patentverletzender Ware; Abzugsfähigkeit von Kosten für Anschaffung und Inbetriebnahme der Produktionsmaschine bei der Berechnung des Verletzergewinns; Einwand einer möglichen Herstellung schutzrechtsfreier Ware bei ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
    Ist wie im vorliegenden Fall ein Verletzergewinn vorhanden, wird nach der Lebenserfahrung fingiert, dass dem Verletzten entsprechende eigene Gewinnmöglichkeiten entgangen sind (BGH, GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil).

    a) Der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns ist kein Anspruch auf Ersatz des konkret entstandenen Schadens, sondern zielt in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, den der verletzte Rechtsinhaber erlitten hat (BGH, GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil).

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Gemeinkostenanteil betont, dass der Verletzergewinn nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (BGH, GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil).

    Wie eingangs dargelegt zielt der Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, den der verletzte Rechtsinhaber erlitten hat, wobei die Abschöpfung des Verletzergewinns zudem auch der Sanktionierung des schädigenden Verhaltens dient (BGH, GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil).

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
    a) Bei der notwendigen Kausalbeziehung zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem Anspruch auf Herausgabe des Verletztergewinns muss der Gewinn des Patentverletzers in einer solchen Beziehung zu dem Patent und der Patentverletzung stehen, dass er eben deshalb billigerweise - sei es unter dem Gedanken der "Entschädigung" für den Eingriff in das Recht des Patentinhabers, sei es unter dem Gedanken der Patentbenutzung als Besorgung eines dem Patentinhaber vorbehaltenen Geschäfts - dem Patentinhaber gebührt (BGH, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).

    Der herauszugebende Gewinn muss also gerade "durch die Patentverletzung" (RGZ 156, 65, 67) und "durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Patents" (vgl. BGHZ 34, 320, 323) erzielt sein, d. h. einen Gewinn gerade aus den Handlungen darstellen, durch die das Patent verletzt worden ist (BGH, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
    Die Herausgabe des Verletzergewinns ist als Schadensersatzanspruch unter Einbeziehung von Elementen unechter Geschäftsführung analog §§ 687 Abs. 2, 667 BGB anerkannt (Mes, Patengesetz, 2. Auflage 2005, § 139, Rdnr. 91 f; BGH, GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung; BGH, GRUR 1961, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III).

    Dabei muss ein tatsächlicher Schaden des Verletzten festgestellt werden, da es sich nur um eine Berechnungsart handelt und nicht um einen selbständigen Schadensgrund (BGH, GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
    Die Lizenzanalogie ist hypothetisch und beruht darauf, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages vereinbart hätten, wenn sie die künftige Entwicklung sowie den Umfang der Rechtsverletzungen vorhergesehen hätten (Mes, a.a.O., BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03

    Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des

    Auszug aus LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
    Die Gemeinkostenentscheidung des Bundesgerichtshofs kann mithin nicht so verstanden werden, dass der Verletzergewinn unabhängig von der Ursächlichkeit der Verletzung für den Gewinn herauszugeben ist (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Frankfurt, GRUR 2003, 274; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage 2006, § 9, Rdnr. 1.45; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage 2003, vor §§ 14-19, Rdnr. 114).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59

    Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
    Der herauszugebende Gewinn muss also gerade "durch die Patentverletzung" (RGZ 156, 65, 67) und "durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Patents" (vgl. BGHZ 34, 320, 323) erzielt sein, d. h. einen Gewinn gerade aus den Handlungen darstellen, durch die das Patent verletzt worden ist (BGH, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).
  • RG, 13.10.1937 - I 262/36

    Welche Grundsätze sind bei der Ermittlung des Schadens zu beachten, wenn bei

    Auszug aus LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05
    Der herauszugebende Gewinn muss also gerade "durch die Patentverletzung" (RGZ 156, 65, 67) und "durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Patents" (vgl. BGHZ 34, 320, 323) erzielt sein, d. h. einen Gewinn gerade aus den Handlungen darstellen, durch die das Patent verletzt worden ist (BGH, GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2011 - 6 U 136/10

    Umfang des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung ("Zuschnitt"

    Dieser vom Bundesgerichtshof für das Geschmacksmuster- und Markenrecht ausdrücklich anerkannte Grundsatz (BGH GRUR 2001, 329, 332 - Gemeinkostenanteil; BGH GRUR 2006, 419 - Noblesse) wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur einhellig auch auf Patentverletzungen angewandt (OLG Düsseldorf Mitt. 2006, 553 - Lifter; LG Mannheim InstGE 6, 260 - Abschirmdichtung; Schulte/Kühnen PatG, 8. Aufl., Rn 116 zu § 139 PatG; Benkard - Rogge/Grabinski, PatG 10. Aufl., Rn 74 zu § 139 PatG, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 09.04.2008 - 21 O 16318/07

    Geschmacksmusterverletzung: Herausgabe des Verletzergewinns in der Lieferkette

    Der Beklagten ist es nämlich verwehrt, sich auf einen hypothetischen Kausalverlauf ohne Schutzverletzung zu berufen: Hierdurch würde überspielt werden, dass die Beklagte tatsächlich Schutzrechtsverletzungen begangen und tatsächlich einen Gewinn erzielt hat; zugleich würde der Ausgleichsfunktion des Anspruchs auf Herausgabe des Verletzergewinns nicht genügend Rechnung getragen werden, da bei Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs gerade kein billiger Ausgleich im Hinblick auf einen real erzielten Gewinn auf Seiten des Verletzers gewährleistet wäre (vgl. LG Karlsruhe InstGE 6, 260, Rn. 9 - Abschirmdichtung ).
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